Polizeiberichte

Waffendelikte

Die Inhalte:
  • Enten geschossen und Fahrradunfall  (1904)
  • Birkhahn geschossen  (1906)
  • Unerlaubte Jagd  (1907)




    Enten geschossen und Fahrradunfall

    Freren, 29. Jan. (Schöffengericht) ..... Dann folgte die Strafsache gegen den Haussohn Bernh. K. zu Handrup wegen Sachbeschädigung. Derselbe war beschuldigt, 6 dem Haussohn H.K. zu Bauerschaft Lengerich gehörige Enten totgeschossen zu haben. Der Angeklagte behauptet hierzu berechtigt gewesen zu sein, da die Enten auf seinem mit Gerste bestellten Grundstück großen Schaden angerichtet hätten. Das Gericht konnte sich der Auffassung des Angeklagten nicht anschließen und verurteilte den unbotmäßigen Schützen zu der zulässig geringsten Geldstrafe von 3 Mark, indem anerkannt wurde, daß der Angeklagte sich allerdings in einer Art Zwangslage befunden habe.

    Der Dienstknecht Bernh. J.in Handrup der nach Eintritt der Dunkelheit ohne Licht auf seinem Fahrrade über einen öffentlichen Weg fuhr und dabei eine Frau umrannte und verletzte, erhielt wegen Übertretung der Polizeiverordnung und wegen Körperverletzung eine Geldstrafe von 15 Mk.


    Quelle:
    Frerener Volksblatt vom 6. Februar 1904




    Birkhahn geschossen

    Freren, 25. Januar. (Schöffengericht) Vorsitzender: Amtsrichter Schlump, Schöffen: Kolon Fickamp-Surmann, Beesten und Kaufmann Joh. Kloppenborg - Freren. Protokollführer: Referendar Mangold. Amtsanwalt: Förster Lamby. ... Des Jagdvergehens hat sich der bereits zweimal wegen des gleichen Deliktes vorbestrafte Arbeiter St. aus Handrup schuldig gemacht. Er hat in der Dohrener Jagd dieselbe unberechtigt ausgeübt und einen Birkhahn geschossen. Der Angeklagte gibt an, von seinen Eltern dazu verleitet worden zu sein, welches ihm aber von dem Gerichtshof nicht geglaubt wird. Er wurde zu 1 Monat Gefängnis und in die Kosten verurteilt, auch wurde auf Einziehung des Gewehres und Hundes erkannt.


    Quelle:
    Frerener Volksblatt vom 4. August 1906




    Unerlaubte Jagd

    Freren, 26. April (Schöffengericht) Vorsitzender: Amtsrichter Schlump. Schöffen: Die Colone Schoo, Venslage und Kallage, Handrup. Protokollführer Aktuar Vogeler, Amtsanwalt: Förster Lamby. Der heutigen Verhandlung wohnte der Erste Staatsanwalt Dr. Fleischmann, Osnabrück bei.

    Der Landwirt G. aus Handrup war beschuldigt am 4. und 28. Dezember v.J. im Lengericher Jagdgebiet unbefugt gejagt zu haben. Zu der Verhandlung waren 8 Zeugen geladen. Der Angeklagte wird zu 30 Mk. Geldstrafe, sowie in die Kosten des Verfahrens verurteilt, auch wurde auf Einziehung des Hundes und der Jagdgeräte erkannt.


    Quelle:
    Frerener Volksblatt vom 4. Mai 1907


  • Quelle: www.heimatarchiv.de zurück