Katasteramt Bildflug "ESPEL"

Meppen, den 08.02.90
Katasteramt Meppen
Obergerichtstraße 18
- 23252 N -

BEKANNTMACHUNG

In der Zeit vom 14. Februar bis voraussichtlich 16. März 1990 findet im Bereich der Samtgemeinde Lengerich, Gemarkungen Gersten Lengerich und Langen der Bildflug "ESPEL" statt.

Hierfür sind Signalisierungsarbeiten notwendig, die vom Katasteramt Meppen durchgeführt werden. Diese Signalisierungen dienen dazu Vermessungs- und Grenzpunkte für die Luftbildaufnahmen sichtbar zu machen. Diese Signale entstehen durch Anstrich mit roter Farbe bzw. durch Auslegen von Scheiben (ca. 30 cm x 30 cm) und Streifen (10 cm x 80 cm) und sind bei der späteren Auswertung eine wertvolle Hilfe, da sie mit großer Genauigkeit bestimmt und auf den Luftbildern als konturenscharfe Punkte leicht identifiziert werden können.

Die mit der Signalisierung beauftragten Personen sind berechtigt, Grundstücke zu betreten und zu befahren, um die erforderlichen Arbeiten durchzuführen (§ 3 des Niedersächsischen Vermessungs- und Katastergesetz - NVermKatG - vom 01. Jan. 1986).

Die Bevölkerung wird gebeten, die Signale nicht zu verändern und sie vor Beschädigung und Zerstörung zu schützen. Die Signale stehen als Vermessungspunkte bzw. Sichtzeichen unter dem Schutz des § 4 NVermKatG.


Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 144, Lengerich März 1990


Quelle: www.heimatarchiv.de zurück