Langen

Kirchspiel Lengerich

Der Schultenhof der Bauerschaft Langen im Kirchspiel Lengerich war ursprünglich Eigentum der Grafen von Tecklenburg, die ihn noch 1332 (1) durch einen Eigenbehörigen bewirtschaften ließen. Als am 21. Oktober dieses Jahres Graf Nicolaus von Tecklenburg der Kirche in Lengerich Zuwendungen machte, bezeugte Dethmar, der Schulte von Langen, diese Urkunde. In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts (2) wurde ein Johann v. Langen gen. Dobbenstein aus dem Geschlecht mit den Rauten im Wappen mit dem Hof als Lingener Burglehen belehnt. Dieser stammt anscheinend aus der Linie, die vorher auf der Burg in Bramsche ansässig gewesen war. Johann erbaute neben dem Schultenhof einen befestigten Wohnsitz. Nach ihm erhielt ein Lubbert v. Langen den Hof in gleicher Eigenschaft. Nach dessen Tode stellte sein Bruder Roleff am 19. Dezember 1417 (2) einen Revers aus, den Hof zu Langen als Burglehen empfangen zu haben und davon Burgmann von Lingen sein zu wollen. Sein Sohn Lubbert wurde am 1. Februar 1449 (3) mit dem Hof als Burglehen belehnt. Er und sein Bruder Heinrich gewährten 1437 (4) als Holzgrafen der Langener Mark dem in diesem Jahr von Hermann v. Hake zu Lengerich in der dortigen Kirche neugegründeten Altar gewisse Markengerechtigkeit. Am 20. Januar 1480 (4) überließ Heinrich dieser Kirche als echter Holzgraf der Mark und Bauerschaft Langen 6 Scheffelsaat Land auf dem Langener Esch; mit seiner Gattin Jutta und seinen Kindern Rolf, Lüdecke, Hanecke und Jutta schenkte er ihr 1485 (4) zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil ein Stück Land in Lengerich. Im Jahre 1497 bezeugte er eine von Otto v. Langen gen. Kreyenribbe (4) gestiftete Memorie. Sein Sohn Lüdecke schuldete 1527 (4) der Kirche in Lengerich 100 Gulden. Heinrichs Tochter Jutta verkaufte 1537 das Surmanns Erbe an diese Kirche.

Heinrichs Bruder Lubbert hinterließ eine Tochter Metta, die sich mit Arnd v. Heyden zu Nienburg vermählte, der 1491 (5) mit dem Hof als Lingener Burglehen belehnt wurde. Über die Besitzverhältnisse seiner Nachkommenschaft an dem Hof ist nichts bekannt.

Wie lange Heinrichs Kinder in dem Besitz des Gutes geblieben sind, hat sich nicht feststellen lassen, anscheinend ist mit ihnen dieser Zweig ihres Geschlechtes erloschen und der Hof wieder an den Landesherrn zurückgefallen. In der um 1550 verfaßten Beschrievinge der Grafschaft Lingen wird er als dessen eigenbehöriger Hof aufgeführt.

Nach einer in der Chronik des Völkerhofes in Lengerich aufgezeichneten Sage sollen zuletzt zwei Brüder v. Langen das Gut bewohnt haben, die dadurch in Streit geraten wären, weil einer von ihnen eine unebenbürtige Heirat hätte eingehen wollen. In einem Waffengang wäre der eine der Brüder von dem anderen getötet worden, der, um sein Leben zu retten, nach Lingen geflohen und dort Soldat geworden wäre. Der Graf von Tecklenburg hätte daraufhin das Gut eingezogen.

Nach der Beschrievinge gehörten im Jahre 1550 zu dem Gut: 6 Maltersaat Ackerland, 4 Scheffelsaat Garten, 14 Fuder Heuwuchs, 1 Kamp, der für 3 Kühe Futter lieferte, und ein Eichengehölz, das Mast für 20 Schweine bot, die zur Hälfte dem Landesherrn zustand.

An Abgaben hatte der Hof damals 10 Taler Herbstgeld und im Mai 10 Rittergulden und 1 Malter Wittkorn zu leisten.

Der alte Burgplatz liegt am Rande, doch außerhalb der alten Siedlung Langen. Er bildet ein Rechteck von 90:120 Schritt Seitenlänge, der Verlauf der Gräfte ist im Westen, Norden und Osten noch erkennbar, an der Südseite ist sie völlig eingeebnet. Der Platz ist jetzt mit Laubholz bewachsen. In seiner Mitte befindet sich eine Erhöhung, auf der das Herrenhaus gestanden haben mag. Eine rundliche Anhöhe in der Südostecke war anscheinend der Platz eines Turmes oder Speichers. Im Nordosten, außerhalb der Gräfte, befindet sich noch jetzt ein alter Kornspeicher. An der Ostseite des Burgplatzes liegt das jetzige Schultesche Wohnhaus.


Quellen:
(1) Archiv Darfeld, Abt. Lengerich.
(2) Staatsarchiv Münster, Urkunden der Grafschaft Tecklenburg Nr. 190.
(3) Desgl. Nr. 236.
(4) Archiv Darfeld, Abt. Lengerich.
(5) Staatsarchiv Münster, Urkunden der Grafschaft Tecklenburg Nr. 336.


Quelle:
Rudolf vom Bruch: Die Rittersitze des Emslandes, Verlag Aschendorff, Münster Westfalen 1962, S. 136-137


Quelle: www.heimatarchiv.de zurück