Baugebiete

Die Inhalte:
  • Grundstücksverkauf im Ferienhausgebiet "Saller See"  (06.1979)
  • Baugebiet "Dreieck an der Hestruper Straße"  (08.1982)
  • Bebeauungsplan 7 + 8  (07.1983)
  • Sportzentrum (Gartenstraße)  (12.1983)
  • Im Hamsgarten  (08.1984)
  • Ortkamp & Freisportanlage (Plan 9)  (06.1985)
  • Foppenkamp  (05.1986)
  • Hestruper Dreieck  (03.1989)
  • Dinklagenkamp  (06.1992)
  • Im Hamsgarten  (09.1993)
  • Bauplätze in Richteringskamp zu vergeben  (11.1996)
  • Bundeswehrdepot  (01.2000)
  • Ehemaliges Postgelände  (01.2000)
  • Frerener Straße / Lütemannskamp  (05.2000)




    Grundstücksverkauf im Ferienhausgebiet "Saller See"

    Die Grundstücke im Ferienhausgebiet Saller See finden nach Angabe der Geschäftsführung derzeit guten Absatz sodaß davon ausgegangen werden kann, daß die derzeit verfügbaren und im Vereinseigentum stehenden Grundstücke bald verkauft sein werden.

    Sofern noch Familien aus dem hiesigen Bereich Interesse am Erwerb eines solchen Grundstückes haben, mögen Sie sich bitte umgehend beim stv. Vorsitzenden des Vereins Saller See, Herrn Bürgermeister Jansen, Lengerich, Tel. 1206, melden.

    Der Kaufpreis beträgt 10,-- DM/qm. Hinzu kommt eine Vorauszahlung auf der Erschließungsbeitrag von 27,-- DM/qm. Die Grundstücke haben einen Zuschnitt von rd. 300 qm.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 13, Lengerich Juni 1979




    Baugebiet "Dreieck an der Hestruper Straße"

    Nachdem das Baugebiet Ortkamp (Erweiterung) weitestgehend einer Bebauung zugeführt wurde, stellt die Gemeinde Lengerich nunmehr zusätzlich im Baugebiet "Dreieck an der Hestruper Straße" (und zwar im Bereich von der Straße "Zum Höftersbusch" bis zur Frerener Straße) weiteres Bauland zur Verfügung. Bauinteressenten wollen sich bitte direkt mit Herrn Samtgemeindedirektor Klute in Verbindung setzen.

    Es sei jedoch in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß die von der Gemeinde erworbenen Bauplätze innerhalb von 2 Jahren, gerechnet vom Kaufvertragsabschluß an, einer Wohnhausbebauung zugeführt werden müssen.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 53, Lengerich August 1982





    Quelle: s.u.

    Quelle: s.u.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 64, Lengerich Juli 1983





    Quelle: s.u.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 69, Lengerich Dezember 1983





    Quelle: s.u.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 77, Lengerich August 1984





    Quelle: s.u.

    Quelle: s.u.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 87, Lengerich Juni 1985





    Quelle: s.u.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 98, Lengerich Mai 1986





    Quelle: s.u.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 132, Lengerich März 1989




    Neues Baugebiet in der Gemeinde Lengerich

    Die Gemeinde Lengerich trifft derzeit die notwendigen Vorkehrungen, die Bauplätze im neuen Baugebiet "Dinklagenkamp" in Lengerich am Erlenweg / Frerener Straße zur Veräußerung freizugeben.

    Nunmehr wird hier die Vermessung der einzelnen Parzellen vorgenommen, wobei diese entsprechend dem Bebauungsvorschlag des Bebauungsplanes erfolgen und Grundstücksgrößen von voraussichtlich rd. 700-800 qm entstehen lassen wird.

    Falls Sie Interesse am Erwerb eines Grundstückes haben und nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Liegenschaftsabteilung, Zimmer 11, Obergeschoß der Samtgemeindeverwaltung (Tel.: 05904/28-23, Frau Rumpke).


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 171, Lengerich Juni 1992




    Baugrundstücke in der Gemeinde Lengerich

    Die Nachfrage nach Baugrundstücken in der Gemeinde Lengerich im Baugebiet "Dinklagenkamp" war unerwartet erheblich größer als beim vorangegangenen Baugebiet "Im Hamsgarten".
    Aus diesem Grund hat der Rat der Gemeinde Lengerich sich frühzeitig um die Ausweisung eines weiteren Baugebietes bemüht und entschieden, ein Baugebiet im Anschluß an das Wohnbaugebiet "Im Hamsgarten" entlang der Frerener Straße auf dem "Richteringskamp" vorzusehen.
    Der Rat hat in seiner letzten Sitzung den Bebauungsplan Nr. 14 "Richteringskamp" beschlossen und dieser liegt nun dem Landkreis als Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vor.

    Bereits seit Februar diesen Jahres haben sich Interessenten für einen Bauplatz im Baugebiet "Richteringskamp" gemeldet. Den Interessenten wird von der Samtgemeindeverwaltung mitgeteilt, daß ihre Anfrage nach dem Datum der Meldung in eine Liste aufgenommen wird und sie nach Abschluß des Bebauungsplanverfahrens von der Gemeinde in der Reihenfolge ihrer Meldung angeschrieben werden, um sich ggf. ein Baugrundstück auszusuchen. Durch diese Verfahrensweise wird sichergestellt, daß niemand in keinster Weise bevorzugt bzw. benachteiligt wird. Denn so ist es gewährleistet, daß derjenige, der sich zuerst gemeldet hat, auch die Möglichkeit besitzt, als erster ein Baugrundstück zu erwerben.

    Im übrigen würde es dem Naturell der Samtgemeindeverwaltung widersprechen, Bürgerinnen bzw. Bürger in irgendeiner Weise bevorzugt bzw. benachteiligt zu behandeln.

    Obwohl im Baugebiet "Richteringskamp" erheblich mehr Baugrundstücke zur Verfügung stehen, als im Baugebiet "Dinklagenkamp", hat die Gemeinde Lengerich die Vorbereitungen für das nächste Baugebiet in Angriff genommen.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 186, Lengerich September 1993




    Bauplätze im Baugebiet Richteringskamp, Lengerich zu vergeben

    Im Baugebiet Richterigskamp in Lengerich sind noch einige wenige Grundstücke frei, die sofort bebaubar sind. Der Gemeinderat geht dabei davon aus, daß diese Grundstücke auch kurzfristig einer Bebauung zugeführt werden, damit im Interesse der Anlieger im Baugebiet Richterngskamp der endgültige Straßenausbau erfolgen kann.
    Interessenten werden gebeten, sich mit der Gemeindeverwaltung Lengerich (Herr Goedejohann, Tel. 05904-2818) in Verbindung zu setzen.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 224, Lengerich November 1996




    Bundeswehrdepot

    [...]
    Für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in den Gemeinden Langen und Lengerich wurde vom Samtgemeinderat der Aufstellungsbeschluss, der Beschluss über die vorgezogene Bürgerbeteiligung und die Vergabe des Planungsauftrages gefasst. Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft einen Teilbereich des ehemaligen Bundeswehrdepot's Langen/Lengerich. Das Bundeswehrdepot wurde kürzlich von den Gemeinden Langen und Lengerich käuflich erworben und soll zukünftig als gewerbliche Flächen ausgewiesen werden. Die zu überplanenden Flächen sind dem anliegenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

    Der Planungsauftrag wurde an das Architektur- und Stadtplanungsbüro ASL, Lingen vergeben. Gleichzeitig wurde beschlossen, die vorgezogene Bürgerbeteiligung gern. § 3 Abs. 1 BauGB in der Form durchzuführen, daß den Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde Lengerich Gelegenheit gegeben wird, sich die Ziele und Zwecke der Planung innerhalb von 14 Tagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Samtgemeindeverwaltung Lengerich erörtern und erläutern zu lassen.
    [...]

    Quelle: s.u.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 263, Lengerich Januar 2000




    Ehemaliges Postgelände

    [...]
    Im Weiteren hat der Rat der Samtgemeinde Lengerich den Auslegungs- und Entwurfsbeschluss für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich in den Gemeinden Gersten (Ausweisung einer Grünfläche als Sportplatz) und Lengerich (Ausweisung einer gemischten Baufläche im Bereich des ehemaligen Postgeländes) beschlossen. Die betreffenden Flächen sind in den nachfolgenden Karten dargestellt. Der Entwurf sowie der Erläuterungsbericht werden somit in das Verfahren zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gegeben.
    [...]

    Quelle: s.u.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 263, Lengerich Januar 2000




    Frerener Straße / Lütemannskamp

    [...]
    Weiterhin wurde der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Gegenstand der Planung in der Gemeinde Gersten war die Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Sportplatz" (Erweiterung der derzeitigen Sportplatzflächen) und in der Gemeinde Lengerich die Darstellung einer Mischgebietsfläche im Eckbereich der Straßen "Frerener Straße/Lütemannskamp". Hierbei hat der Rat der Samtgemeinde Lengerich sich mit den vorgebrachten Anregungen und Bedenken und den entsprechenden Abwägungsempfehlungen ausführlich auseinandergesetzt und diese beschlossen. Festzuhalten bleibt, daß zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lengerich keine Bedenken und Anregungen vorgebracht wurden, die wesentlich in die von der Samtgemeinde Lengerich vorgesehene Planung eingreifen.
    [...]


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 267, Lengerich Mai 2000

  • Quelle: www.heimatarchiv.de zurück