PolizeiberichteWaffendelikteEnten geschossen und Fahrradunfall
Freren, 29. Jan. (Schöffengericht) ..... Dann folgte die Strafsache gegen den Haussohn Bernh. K. zu Handrup wegen Sachbeschädigung. Derselbe war beschuldigt, 6 dem Haussohn H.K. zu Bauerschaft Lengerich gehörige Enten totgeschossen zu haben. Der Angeklagte behauptet hierzu berechtigt gewesen zu sein, da die Enten auf seinem mit Gerste bestellten Grundstück großen Schaden angerichtet hätten. Das Gericht konnte sich der Auffassung des Angeklagten nicht anschließen und verurteilte den unbotmäßigen Schützen zu der zulässig geringsten Geldstrafe von 3 Mark, indem anerkannt wurde, daß der Angeklagte sich allerdings in einer Art Zwangslage befunden habe. Quelle: Frerener Volksblatt vom 6. Februar 1904 Birkhahn geschossenFreren, 25. Januar. (Schöffengericht) Vorsitzender: Amtsrichter Schlump, Schöffen: Kolon Fickamp-Surmann, Beesten und Kaufmann Joh. Kloppenborg - Freren. Protokollführer: Referendar Mangold. Amtsanwalt: Förster Lamby. ... Des Jagdvergehens hat sich der bereits zweimal wegen des gleichen Deliktes vorbestrafte Arbeiter St. aus Handrup schuldig gemacht. Er hat in der Dohrener Jagd dieselbe unberechtigt ausgeübt und einen Birkhahn geschossen. Der Angeklagte gibt an, von seinen Eltern dazu verleitet worden zu sein, welches ihm aber von dem Gerichtshof nicht geglaubt wird. Er wurde zu 1 Monat Gefängnis und in die Kosten verurteilt, auch wurde auf Einziehung des Gewehres und Hundes erkannt. Quelle: Frerener Volksblatt vom 4. August 1906 Unerlaubte Jagd
Freren, 26. April (Schöffengericht) Vorsitzender: Amtsrichter Schlump. Schöffen: Die Colone Schoo, Venslage und Kallage, Handrup. Protokollführer Aktuar Vogeler, Amtsanwalt: Förster Lamby. Der heutigen Verhandlung wohnte der Erste Staatsanwalt Dr. Fleischmann, Osnabrück bei. Quelle: Frerener Volksblatt vom 4. Mai 1907 |
Quelle: www.heimatarchiv.de |
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