Vergabe von
Strassennamen und Hausnummern
in der Gemeinde Langen

Die Gemeinde Langen hat in einem ersten Schritt für die im Zusammenhang bebauten Bereiche der Gemeinde Straßennamen und Hausnummern vergeben. Die von dieser Maßnahme betroffenen Haushalte wurden zwischenzeitlich durch ein entsprechendes Schreiben der Gemeinde hiervon unterrichtet. Auf die Bekanntmachung vom 24.07.1981 wird in diesem Zusammenhang hingewiesen, in der die betroffenen Grundstückseigentümer aufgefordert werden, entsprechend den Bestimmungen der Verordnung der Samtgemeinde Lengerich vom 31.05.1974 über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die zugeteilten Hausnummern gut sichtbar am Haus - möglichst neben dem Eingang - innerhalb von 14 Tagen anzubringen. Nach diesen Bestimmungen sollen die Hausnummernschilder farbeinheitlich gehalten sein (weißes Schild mit schwarzer Schrift). Sonderanfertigungen (geschmiedet) sind zulässig.

Folgende Straßennamen wurden vergeben:

1.


2.


3.


4.


5.


6.


7.


8.


9.


10.


11.


12.


13.


14.


Zum Brink
von Aloys Manemann bis Alfons Knue

Raiffeisenstraße
Paula Wiggermann/Raiffeisenwarengenossenschaft

Thuiner Straße
von Maria Zeeb bis Karl Böker

Bawinkeler Straße
von Georg Wintering bis zum Gemeindezentrum

Nordholter Straße
von Pastorat bis Maria Schüring

Espeler Straße
vn Josef Lager bis Franz Schwerdt

Parkstraße
von Bernhard Holterhus bis Gemeindezentrum

Rutener Straße
von Pastorat bis Johannes Hemmelgarn

Bergstraße
von Wilhelm Papenbrock bis Waldemar Fischer

Am Hang
von Helmut Hülsmann bis Bernhard Schoo

Schulstraße
ehemalige Lehrerwohnung

Tulpenstraße
von Hubert Burrichter bis Walter Fryjan

Rosenstraße
von Alois Glasker bis Hubert Hülsmann

Heidestraße
von Johannes Meiners bis Karl Fryjan


Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 41, Lengerich August 1981


Quelle: www.heimatarchiv.de zurück