Vergabe von Strassennamen und Hausnummern in der Gemeinde Langen
Die Gemeinde Langen hat in einem ersten Schritt für die im Zusammenhang bebauten Bereiche der Gemeinde Straßennamen und Hausnummern vergeben. Die von dieser Maßnahme betroffenen Haushalte wurden zwischenzeitlich durch ein entsprechendes Schreiben der Gemeinde hiervon unterrichtet. Auf die Bekanntmachung vom 24.07.1981 wird in diesem Zusammenhang hingewiesen, in der die betroffenen Grundstückseigentümer aufgefordert werden, entsprechend den Bestimmungen der Verordnung der Samtgemeinde Lengerich vom 31.05.1974 über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die zugeteilten Hausnummern gut sichtbar am Haus - möglichst neben dem Eingang - innerhalb von 14 Tagen anzubringen. Nach diesen Bestimmungen sollen die Hausnummernschilder farbeinheitlich gehalten sein (weißes Schild mit schwarzer Schrift). Sonderanfertigungen (geschmiedet) sind zulässig.
Folgende Straßennamen wurden vergeben:
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14.
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Zum Brink
von Aloys Manemann bis Alfons Knue
Raiffeisenstraße
Paula Wiggermann/Raiffeisenwarengenossenschaft
Thuiner Straße
von Maria Zeeb bis Karl Böker
Bawinkeler Straße
von Georg Wintering bis zum Gemeindezentrum
Nordholter Straße
von Pastorat bis Maria Schüring
Espeler Straße
vn Josef Lager bis Franz Schwerdt
Parkstraße
von Bernhard Holterhus bis Gemeindezentrum
Rutener Straße
von Pastorat bis Johannes Hemmelgarn
Bergstraße
von Wilhelm Papenbrock bis Waldemar Fischer
Am Hang
von Helmut Hülsmann bis Bernhard Schoo
Schulstraße
ehemalige Lehrerwohnung
Tulpenstraße
von Hubert Burrichter bis Walter Fryjan
Rosenstraße
von Alois Glasker bis Hubert Hülsmann
Heidestraße
von Johannes Meiners bis Karl Fryjan
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Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 41, Lengerich August 1981
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