Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten beschildern
Der Touristikverein informiert:
Im Bereich der Samtgemeinden Freren, Lengerich und Spelle werden in diesen Tagen die Grundlagen für eine gemeinsame touristische Ausschilderung gelegt. Die Gemeinden werden dafür sorgen, dass die öffentlichen Einrichtungen und Sehenswürdigkeiten beschildert werden. Aber auch die Gewerbetreibenden im touristischen Gewerbe sollen im Rahmen der Bestimmungen die Möglichkeit erhalten, ein solches Schild zu erwerben und ihren Betrieb auszuschildern. Die Absprache und Festlegung des Standortes findet dann zusammen mit der jeweiligen Gemeindeverwaltung statt. Die Ausschilderung kann aufgrund der vorhandenen Richtlinien nur innerhalb der Gemeindegrenzen erfolgen, da hier die Gemeinden für die Genehmigung zuständig sind. Die Koordination und die Bestellung der Schilder übernimmt der Touristikverein Freren-Lengerich-Spelle, Mühlenstraße 9, 49832 Freren, Tel. 05902/940800 Fax: 05902/940802. Auskunft erteilt Herr Grunert.
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 276, Lengerich Februar 2001
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