Friedhofsordnung
Lengerich i.H. Wie die Einwohner Lengerichs sicher schon bemerkt haben und was vielen wohl ein Dorn im Auge war, das ist wohl der schlechte Zustand unseres katholischen Friedhofes, die vielen verwahrlosten Gräber. Die Hauptursache dieser Verwahrlosung ist wohl die Abpfarrung der umliegenden Gemeinden, deren Einwohner infolgedessen nicht mehr ein solches Interesse an die Instandhaltung der Gräber haben. Eine weitere Ursache sind die von hier fortgezogenen Siedler, die es sich nicht leisten können, so oft nach hier zurückzufahren, um die Gräber instand zu halten. Aus diesem Grunde ist der Kirchenvorstand zusammen getreten, um diesem Zustand ein Ende zu bereiten. Mit Hilfe eines aus Jungmännern unserer Pfarrgemeinde zusammengesetzten Freiw. Arbeitsdienstes werden am Montag, Dienstag und Mittwoch dieser Woche die Wege gesäubert und diejenigen Gräber, die verwahrlost sind, eingeebnet. Es werden aus diesem Grunde die Jungmänner gebeten, möglichst zahlreich zu erscheinen. Der Kirchenvorstand hat, um in Zukunft einer neuen Verwahrlosung vorzubeugen, eine Friedhofsordnung erlassen, die bei den Einwohnern der Pfarrgemeinde beachtet werden möge.
Friedhofsordnung
Auf dem Friedhofe ruhen Deine Vorfahren. Vergiß Sie nicht! Sie haben Dir Dein Haus gebaut. Deinen Acker gepflügt, die Heide urbar gemacht.
Zeige Dich dankbar!
Ehre Ihre Grabstätte!
Beachte insbesondere Folgendes:
1). Halte die Grabstätten Deiner Vorfahren in Ordnung, frei von Unkraut schmücke sie.
2). Wirf keine Abfälle, verwelkte Kränze, Unkraut, usw. auf die Nachbargräber und Wege.
3). Bringe die Abfälle auf den dafür bestimmten Platz neben dem Friedhofe.
4). Zeige Deinen Kindern die Grabstätten Deiner Eltern und Vorfahren und leite Sie an, die Ruhestätten derselben ehrfurchtsvoll zu behandeln.
5). Berate Dich vor der Aufstellung eines Grabmales mit dem Pfarrer, damit Du nicht durch Eigenwilligkeit und Unüberlegtheit die Ordnung Störst.
6). Das Grabmal für Erwachsene soll 1,90 Mtr. lang, 0,90 Mtr. breit sein und der Abstand von 0,25 Mtr. vom Nachbargrabe haben.
Bei Kindergräbern soll die Länge 1,20 Mtr., die Breite 0,60 Mtr. und der Abstand 0,20 Mtr. Betragen.
7). Bedenke, daß die Unterhaltung des Friedhofs der Gemeinde Kosten verursacht. Deshalb trage Deinen Beitrag gern dazu bei. Er beträgt bei Anlage von festen Grabmälern aus Stein, Eisen u. ä. 6 RM , bei einfacheren Anlagen aus Holz u. ä. 2 RM.
8). Der Friedhof ist die Ruhestätte, der im Herrn Entschlafenen. Darum störe die Ruhe nicht! Vergreif dich nicht an dem Blumenschmuck der Gräber!
Vielleicht wirst auch auf diesem Friedhofe Du zur letzten Ruhe gebettet. Und dann mußt auch Du von dieser Stätte aus mit Deinem Leibe vor Gott zum letzten und jüngsten und allgemeinen Gerichte erscheinen.
Darum bedenke das Ende! Was bleibt dann von Deinen jetzigen Sorgen?
Quelle:
Frerener Volksblatt vom 24. Oktober 1932
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