PolizeiberichteÜberfall - KörperverletzungStreit zwischen FrauenFreren, 29. Jan. (Schöffengericht) ..... Die Ehefrau K. in Lengerich war angeklagt sich bei ihrer Nachbarin, der Ehefrau F. eines Hausfriedensbruchs schuldig gemacht zu haben, indem sie der Aufforderung der Ehefrau F. mit der sie auf gespannten Fuße lebte, aus deren Scheune und Garten sich zu entfernen, nicht sofort nachgekommen war. Auch soll sie Frau F. in der Scheune einen Schlag versetzt haben. Das Urteil lautet auf eine Geldstrafe von 10 Mk. Quelle: Frerener Volksblatt vom 6. Februar 1904 Bruderstreit und Streit um Wasser in Milch
Freren, 26. Mai (Schöffengericht) Vorsitzender: Amtsrichter Schlump. Schöffen: Colon Bauer, Gersten und Hesemann, Handrup. Amtsanwalt: Förster Lamby. Protokollführer: Aktuar Gehm. H. aus Lengerich war beschuldigt am 19. Decb. v. J. seinen Bruder, der bei ihm ins Haus kam um Waren zu kaufen, körperlich mißhandelt zu haben. Es wurde angenommen, daß der Angeklagte sich gewissermaßen in Notwehr befunden und erfolgte deshalb Freisprechung. Quelle: Frerener Volksblatt vom 3. Juni 1905 Radale bei FastabendfeierFreren, 25. Mai (Schöffengericht) Vorsitzender Amtsrichter Schlump. Schöffen: Kupferschmied Eßmann, Lengerich und Hofbesitzer Meiners, Beesten. Protokollführer: Referendar Mangold. Amtsanwalt: Förster Landy. Es stand nur ein Fall zur Verhandlung. Die sog. Fastabendfeier, welche in Lengerich noch Sitte ist, brachte heute den Uhrmacher W. von dort auf die Anklagebank. Derselbe büßt zur Zeit eine einjährige Gefängnisstrafe in Münster ab und wurde von einem Gefangenwärter aus Münster vorgeführt. Am 23. Januar d.J. wurde bei dem Ackerbürger Leo Robben Fastabend gefeiert, wozu sich auch der Angeklagte eingefunden hatte. Auf der Diele wurde getanzt und nach reichlichem Alkoholgenuß fing W. Streit an und belästigte die Mädchen mit gemeinen Redensarten. Als schließlich der Hausherr ihn aufforderte, das Haus zu verlassen, kam er dieser Aufforderung nicht nach und mußte gewaltsam entfernt werden. Darauf bedrohte er den Knecht des R. mit Totstechen und machte draußen ruhestörenden Lärm. Er wurde wegen Hausfriedensbruch, ruhestörenden Lärms und Bedrohung zu 6 Wochen Gefängnis und 1 Woche Haft verurteilt. Quelle: Frerener Volksblatt vom 2. Juni 1906 Messerstecherei in WirtschaftLengerich i.H. Nach der Kontrollversammlung am verflossenen Samstag kam es in der Wirtschaft V. am Schlagbaum zu blutigen Schlägereien. Der Wirt wollte schließlich keine Getränke mehr verabreichen, wodurch einer der Zecher W. aus Handrup so in Wut geriet, dass er den Wirt tätlich angriff und ihm mehrere Messerstiche beibrachte. Schließlich wurde dieser Messerheld noch so stark verhauen, daß er ins Krankenhaus geschafft werden mußte. Die Sache ist zur Anzeige gebracht. Quelle: Frerener Volksblatt vom 20. April 1907 Mädchen im Wald überfallenLengerich i.H. Ein schreckliches Verbrechen wurde hier im nahen Walde an einem elfjährigen Mädchen verübt. Der Täter, ein 15jähriger Schuhmacherlehrling F. aus dem benachbarten Freren traf das Mädchen im Wald, überfiel es und bearbeitete es mit einem Knüppel, so daß das arme Kind übel zugerichtet wurde und dem Krankenhause hierselbst zugeführt werden mußte, wo es schwer krank darnieder liegt. Der Täter wurde festgenommen und dem Gefängnis in Freren überwiesen. Quelle: Frerener Volksblatt vom 6. August 1922 |
Quelle: www.heimatarchiv.de |
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