PolizeiberichteWaffendelikteHasen geschossenFreren, 25. Januar. (Schöffengericht) Vorsitzender: Amtsrichter Schlump, Schöffen: Kaufmann A. Kloppenborg, Freren und Kolon Hinken, Schapen. Protokollführer: Actuar Finke. Amtsanwalt: Förster Lamby. Wegen Jagdvergehens angeklagt ist der Eigner Haussohn J. aus Lengerich, sowie dessen Ehefrau und Vater. Dieselben sind beschuldigt am 19. und 23. September während der Schonzeit und im November v.J. unberechtigter Weise die Jagd ausgeübt zu haben. Alle drei Beschuldigte waren am 19. September auf dem Acker mit Kartoffelausgraben beschäftigt und sahen auf dem Felde einen Hasen sitzen. J. holte auf das Geheiß seines Vaters rasch das Gewehr und schoß den Hasen todt, er gab ihn dann seiner Frau, welche denselben nach Hause brachte und später zubereitete. Heute gab der Angeklagte an, es sei ein Iltis gewesen, welcher Aussage das Gericht jedoch keinen Glauben schenkte. Der Vater des J. war der Anstiftung zum Jagdvergehen angeklagt, indem er seinem Sohn zugerufen: Hier sitzt der Hase, hole rasch das Gewehr und schieße. Am 23. September soll er ebenfalls einen Hasen geschossen haben, dies konnte ihm jedoch nicht bestimmt nachgewiesen werden, wohl aber der Fall am 23. November. Angeklagte, die durch einen Bevollmächtigten der Rechtsanwälte J. und B. Dyckhoff aus Osnabrück vertreten wurden, läugnen beständig und werden verurteilt. Der Haussohn J. erhält 4 Wochen Gefängnis, der Vater 20 Mark Geldstrafe und die Ehefrau wird freigesprochen. Ferner wird auf Einziehung des Gewehres und des Hundes erkannt. Quelle: Frerener Volksblatt vom 9. Februar 1907 |
Quelle: www.heimatarchiv.de |
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