Lehrer fordern SchulgeldLengerich - Heimatliches
In früheren Jahren waren die Lehrer wahrlich nicht auf Rosen gebettet. Das kleine feste Gehalt reichte nur für das Allernotwendigste. Infolgedessen hatte ihnen die Behörde eine Zulage bewilligt, die aus dem von der Gemeinde zu erhebenden Schulgeld bestritten werden sollte. Aber wenn kein Schulgeld einging, konnte auch keine Zulage bezahlt werden. Zur hannoverschen Zeit hat es in dieser Beziehung wie anderswo auch in der Gemeinde Lengerich oft sehr gehapert und die Vögte liessen bei der Einziehung des Schulgeldes auch oft genug die nötige Energie vermissen. Kein Wunder, dass den Lehrern dann vor Ärger die Galle überlief und sie das ihnen zustehende Schulgeld von der Behörde eindringlich forderten. Aber die Behörden stellten sich gegenüber solchen Klagen meist taub und übergingen die Beschwerden gern. Das führte dann zu einer verschärften Eingabe der vier Lengericher Lehrer, die heute noch im Original vorliegt. Das Dokument ist aus dem Jahre 1829 und lautet wörtlich:
"Da unsere Klage vom 28. Mai und 21. Juni d.J. wider den Herrn Vogt Biermann wegen rückständigen Schulgeldes dis jetzt ohne allen Erfolg geblieben ist, so werden wir wieder in die Notwendigkeit versetzt, zum dritten Male zu klagen, was leider jedes Mal für uns unangenehm als auch mit Kosten und Mühe verbunden ist.
Lengerich, den 8. Juli 1829.
Des Königl. Amtes unterthänigster Diener:
B. Goldschmidt, Manemann, Lau, Foppe."
Diese Eingabe hatte den Erfolg, dass der Vogt aufgefordert wurde, binnen 14 Tagen Tage die Lehrer zu befriedigen. Als dies nicht fruchtete, ordnete die Hannov. Landdrostei in Osnabrück an, dass die Schulgelderhebung im Kirchspiel Lengerich dem Vogte abgenommen und der Schreiber Speller damit beauftragt wurde. Auch der Erzpriester Hamann in Lingen wurde von der Behörde um ein Gutachten in der Sache angegangen, er erklärte in seinem Schreiben:
"Wenn das Schulgeld vorschriftsmäßig halb- oder vierteljährlich eingezogen wird, so kann dessen Zahlung den Pflichtigen nicht beschwerlich fallen, wogegen es für diese und für die Lehrer höchst nachteilig wirkt, wenn der Erheber dasselbe aufschwellen lässt".
Aber es hat trotzdem noch lange gedauert, ehe die Lehrer zu ihrem Recht kamen. Erst zwei Jahre später, am 6. Sept. 1831, verfügte die Landdrostei, dass die Ansprüche der Lehrer auf anderem Wege zu befriedigen seien. Es wurde nämlich der Vogt Kohlbrand, der die Gemeinden Schapen, Beesten und Messingen verwaltete und ein advokatisches Genie war, angewiesen, die Rückstände an Schulgeld den Lehrern vorläufig aus der Staatsmitteln auszuzahlen. Gleichzeitig wurde Kohlbrand mit der Aufstellung der Lengericher Gemeinderechnung beauftragt.
Quelle:
Neue Volksblätter vom 7. November 1942
|