Schutzraum im Keller
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den letzten Tagen konnte in Lengerich eine Besonderheit beobachtet werden, nämlich das Entstehen eines Schutzraumes unter dem Neubau meines Einfamilienhauses. Es ist der erste Bau dieser Art in der Gemeinde Lengerich. Dieser Schutzraum kann im Bedarfsfalle 130 Personen aufnehmen. Ansonsten ist im Samtgemeindebereich nur noch eine derartige Einrichtung unter einem Einfamilienhaus in Bawinkel vorhanden.
Es haben mich eine Reihe von Bürgern darauf angesprochen und vor allem nach der Notwendigkeit in der heutigen Zeit gefragt. Nun, früher wurden ja solche Bauten ausschließlich zum Schutz vor Kriegseinwirkungen errichtet. Dies ist allerdings heute nur noch von sekundärer Bedeutung. Ich meine aber, daß gerade in unserem hochtechnisierten Zeitalter solche Schutzräume notwendiger denn je sind.
So ist in unserer Nähe ein Kernkraftwerk in Betrieb. Wenn dort trotz aller Absicherungen wirklich mal bei einem Störfall Radioaktivität austritt, so ist das Vorhandensein von Schutzräumen eine zusätzliche Sicherheit für unsere Bevölkerung. Auch lesen und hören wir im Zusammenhang mit Unfällen beim Transport chemischer Substanzen vom Austritt gesundheitsgefährdender Stoffe. Hier wäre es ebenfalls gut, wenn die Möglichkeit des Aufsuchens von abgesicherten Schutzräumen besteht.
Jeder von uns wünscht sich zwar, daß derartige Fälle nie eintreten, aber sie lassen sich nach den in jüngster Vergangenheit gemachten Erfahrungen trotz aller Vorsicht auch nicht mit Sicherheit ausschließen. Deshalb wollte ich mit dem Schutzbau unter meinem Privathaus auch ein Zeichen setzen. Als Samtgemeindedirektor bin ich zudem auch für den örtlichen Zivil- und Selbstschutz in der Samtgemeinde verantwortlich.
Ich wünsche mir daher möglichst so viel Nachahmung, daß wir auf Dauer für jeden Bürgen unserer Samtgemeinde einen Schutzplatz bereithalten können; denn zur Zeit stellt sich mir die noch unbefriedigende Situation dar, daß bei den wenigen vorhandenen Plätzen nur derjenige Bürger Schutz findet, der diese Räume zuerst erreicht.
Allerdings ist die Annahme falsch, man erhielte derartige Schutzraumbauten geschenkt. Man erhält zwar für die fachgerechte Erstellung solcher Einrichtungen nennenswerte Bundeszuschüsse. Aber der vom Bauherrn hierfür aufzubringende Eigenanteil ist immer noch mindestens so hoch wie der Kostenanteil für eine normale Unterkellerung. Dazu ist auch nicht unbedingt sichergestellt, daß die Zuschüsse baubegleitend gezahlt werden. Hierzu kommt noch das Eingehen einer grundbuchlich erstrangig abgesicherten Verpflichtung zur Nutzung des Raumes im Bedarfs- bzw. Übungsfalle.
Ich bin gerne bereit, meine Erfahrungen an interessierte weiterzugeben und falls gewünscht, die entsprechende fachliche Beratung durch den Bundesverband für den Selbstschutz zu vermitteln.
Ihr
Werner Klute
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde - Nr. 134, Lengerich Mai 1989
|