Geänderte Zufahrt zum Wertstoffhof / Bauschuttdeponie in Lengerich (10.1995)
Einziehung eines Gemeindeweges Lingener Straße und der Schulstraße
Einziehung eines Gemeindeweges
In der Sitzung des Rates der Gemeinde Lengerich am 12. September 1979 wurde beschlossen:
"Der zwischen der Lingener Straße und der Schulstraße an den Grundstücken Buschmeyer, Mersmann und Burrichter verlaufende Wege ist für den öffentlichen Verkehr bedeutungslos geworden. Der selbständige Weg ist nicht als Zuwegung zu den angrenzenden Grundstücken notwendig. Diese werden ausschließlich von der Lingener Straße bzw. der Schulstraße erschlossen.
Es ist daher beabsichtigt, diesen Weg mit Wirkung vom 31. Januar 1980 gemäß den Bestimmung des Niedersächsischen Straßengesetzes als öffentliche Straße einzuziehen und die Parzelle einem anderen Verwendungszweck zuzuführen."
Ein Lageplan des zur Einziehung vorgesehenen Weges liegt während der Dienststunden in der Samtgemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht aus.
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 19, Lengerich November 1979
Ausbau der Siedlungsstraßen
"Zum Höfters Busch"
und "Am alten Schulplatz"
Mit den baustraßenmäßigen Ausbau der Siedlungsstraßen "Zum Höfters Busch" und "Am alten Schulplatz" wird in nächster Zeit begonnen. Die Auftragsvergabe ist erfolgt. Die Gesamtkosten von rd. 50.000 DM wurden vom Gemeinderat genehmigt.
Der Verbindungsweg vom Parkplatz Haubrich zur Schulstraße wird in nächster Zeit mit Schlacke befestigt, nachdem die Grundstückseigentümerin hierzu ihr Einverständnis erteilt hat. Damit können die Schulkinder auch bei schlechter Witterung diese Zuwegung zum Schulzentrum benutzen.
Das von einem Fachbüro angefertigte Gesamtverkehrskonzept für den Bereich des Schulzentrums Lengerich liegt der Gemeinde nunmehr vor. Nach erfolgten Vorberatungen im Fachausschuß und Abstimmung mit den zu beteiligenden Fachbehörden wird der Gemeinderat sich in seiner nächsten Sitzung mit den Planungen befassen. Sie beiden Lengericher Schulen sind zwischenzeitlich gebeten worden, zu den Planungen eine Stellungnahme abzugeben.
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde - Nr. 25, Lengerich Mai 1980
Sperrung der Eichenallee
in der Erholungsfläche
Im Rahmen der Dorferneuerungsmaßnahme Lengerich wurde eine Erholungsfläche am Maria-Anna-Hospital in Lengerich erstellt.
Sie bietet dem Besucher, abseits jeglichen Verkehrslärms, die Möglichkeit zum Spazierengehen und lädt durch Sitzbänke zum Verweilen ein.
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, daß die Eichenallee Bestandteil der Erholungsfläche geworden ist. Im Interesse der Besucher der Anlage wurde die Eichenallee für jeglichen Fahrzeugverkehr - ausgenommen Anliegerverkehr - gesperrt.
Wir möchten Sie bitten, sich an dieses Verkehrsverbot zu halten, damit den Besuchern der Anlage, insbesondere den alten Leuten des Maria-Anna-Hospitals, eine Nutzung der Erholungsfläche ohne verkersmäßige Belästigung möglich ist.
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde - Nr. 25, Lengerich Mai 1980
Ausbau der Frerener Strasse
innerhalb der Ortsdurchfahrt
Das Straßenbauamt Lingen wird trotz noch nicht restlos geklärter Grundstücksverhältnisse gemeinsam mit der Gemeinde Lengerich noch in diesem Jahr die Frerener Straße auf der Strecke von der Gaststätte Kramer bis zur Gärtnerei Niemann ausbauen. Geplant wird eine verkehrsgerechte Fahrbahn, beidseitige Bürgersteige, Omnibusbuchten in Höhe der Post und eine ordnungsgemäße Oberflächenentwässerung. Auch der Einmündungsbereich der Hestruper Straße wird in diesem Zusammenhang neu gestaltet.
Mit dem Bau der Regenwasserkanalisation wird in kürzester Zeit begonnen.
Der Gemeinde Lengerich werden Kosten in Höhe von ca. 70.000,-- DM für die Regenwasserkanalisation und für die Gehwege entstehen. Hiervon sind jedoch ca. 32.000,-- DM durch Landeszuschüsse gedeckt.
Für die nicht vermeidbaren Behinderungen beim Baustellenbetrieb bitten wir um Verständnis, zumal die Maßnahme nach Fertigstellung ein weiterer Beitrag zur Verkehrssicherheit und Verschönerung des Ortsbildes sein wird.
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde - Nr. 41, Lengerich August 1981
Weiterer Ausbau
einer Teilstrecke der Schulstrasse
vom Gemeinderat genehmigt
Nachdem mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt der Frerener Straße begonnen worden ist, wird nunmehr auch mit dem Ausbau eines weiteren Teilstückes der Schulstraße, und zwar von der fertiggestellten Strecke bis zum Omnibusbahnhof, begonnen.
Der Rat der Gemeinde Lengerich hat zu diesem Zweck die erforderlichen Kosten von 100.000 DM bereitgestellt. Der notwendige Grund und Boden steht zur Verfügung.
In Abänderung des Gesamtverkehrskonzeptes für den Bereich des Schulzentrums hat der Gemeinderat beschlossen, die Omnibusbucht an der bisherigen Stelle zu belassen und nicht zu erweitern.
Im Zuge dieser Bauarbeiten wird es notwendig sein, die Schulstraße von der Gerhard-Pape-Straße bis zur Omnibusbucht (ausgenommen für Schulbusse) voll zu sperren. Wir bitten im Interesse der Schulkinder um Beachtung.
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde - Nr. 42, Lengerich September 1981
Strassenbenennung
in der Mitgliedsgemeinde Lengerich
Auf Vorschlag des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lengerich hat der Rat der Gemeinde Lengerich in seiner letzten Sitzung Straßenbezeichnungen für zwei bisher noch nicht benannte Gemeindestraßen vergeben.
Zum eine wurde die Siedlungsstraße im Baugebiet "Sandkuhle" in der ehemaligen Fläche Robbe auf "Flassdiek" benannt; hierbei handelt es sich um eine alte plattdeutsche Bezeichnung des Grundstücks, welche nach heutigem Sprachgebrauch etwa "Flachsteich" lauten würde.
Zum anderen erhielt die vom Sallerweg abzweigende in Richtunq Schlachterei Uhlen führende Stichstraße die Straßenbezeichnung "Foppenkamp". Hierbei handelt es sich um eine Katasterbezeichnung.
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde - Nr. 49, Lengerich April 1982
Frerener Strasse vom Markt bis zur Gaststätte Kramer in Lengerich wird ausgebaut
Nach nunmehr erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen mit dem Straßenbauamt Lingen wird in nächster Zeit auch der "Problembereich" der Frerener Straße - so gut es die baulichen Verhältnisse erlauben - ausgebaut. Vorgesehen ist u.a. eine Erneuerung der Fahrbahnbefestigung, der Gossen-, Hochbord- und Gehweganlagen.
Wegen der beidseitig vorhandenen engen Bebauung werden sich gerade für den Ausbau der Gehweganlage erhebliche Schwierigkeiten ergeben. Hier können allenfalls durch notdürftige Maßnahmen (neue Plattierung, Verlegung von Treppeneingängen, etc.) geringfügige Verbesserungen herbeigeführt werden.
Die Anlieger dieses Bereiches werden gebeten, im Zusammenhang mit der Baumaßnahme zu überprüfen, ob die Gebäude ordnungsgemäß an die Kanalisation angeschlossen sind und wenn nicht, dies ggfls. rechtzeitig zu veranlassen.
Die Gemeinde Lengerich wird sich an dieser Maßnahme mit voraussichtlich 25.000,-- DM beteiligen müssen.
Mit dem Ausbau dieses Teilbereiches hat die Gemeinde ihre Zielvorstellung, im gesamten Bereich der Ortsdurchfahrt erträgliche Verkehrsverhältnisse zu schaffen, weitestgehend verwirklicht. Seit den 70iger Jahren wurden die Lingener-, Mittel-, Kirch-, Handruper u. Frerener Straße (von Kramer bis Ortsausgang) den heutigen Verkehrsverhältnissen entsprechend ausgebaut. Es steht nunmehr nur noch der obere Teil der Mühlenstraße aus, der jedoch im Zusammenhang mit der neuen Umgehungsstraße noch geraume Zeit auf sich warten lassen wird.
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 63, Lengerich Juni 1983
Strassenbenennung
in der Mitgliedsgemeinde Lengerich
Der Rat der Gemeinde Lengerich hat in seiner Sitzung am 01. Juni 1984 beschlossen, daß die Verbindungsstraße zwischen der Schulstraße und der Frerener Straße den Straßennamen "Lütemannskamp" erhält. Ferner erfolgte eine Festlegung dahingehend, daß für die in nördlicher Richtung von der Gartenstraße abzweigenden Stichstraßen ebenfalls die Bezeichnung "Gartenstraße" gelten soll.
Den betroffenen Grundstückseigentümern wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Mitteilung mit Zuteilung einer Hausnummer zugehen.
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 76, Lengerich Juli 1984
Abbindung der Gartenstrasse
von der Frerener Strasse in Lengerich
Es wird darauf hingewiesen, daß der Einmündungsbereich der Gartenstraße aus Richtung Frerener Straße für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt ist. Die Gartenstraße kann an dieser Stelle nur noch von Radfahrern und Fußgängern benutzt werden.
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde - Nr. 97, Lengerich April 1986
Nordstraße für Schwerlastverkehr gesperrt
Seit dem 21.07.1989 besteht für die Nordstraße sowie für die Straße "Zur Berlage" ein Durchfahrverbot für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gewicht von über 3,5 t. Von der Kreuzung Kirchstraße / Handruper Straße / Nordstraße können entsprechende LKW´s mit einem tatsächlichen Gewicht über 3,5 t, wenn sie Anlieger bzw. Anlieferer sind, in die Nordstraße einfahren. An der Kreuzung Zur Berlage / Gerstener Straße / Mühlenstraße besteht ein generelles Durchfahrverbot.
Diese Maßnahme soll verhindern, daß der Schwerlastverkehr, der die neue Verbindungsstraße bis zum Anschluß Gerstener Straße benutzt, nicht weiter über die Nordstraße zur Handruper Straße gelangt, da die Nordstraße im jetzigen Ausbauzustand für den Schwerlastverkehr baulich nicht geeignet ist. Diese Maßnahme ist mit dem Straßenverkehrsamt beim Landkreis Emsland abgestimmt, so daß auch entsprechende Überprüfungen durch die Polizei erfolgen. Die Gewichtsbeschränkung bleibt bis zur endgültigen Fertigstellung der Nordstraße im Zuge der Ortsentlastungsstraße bestehen.
Für diese Maßnahme bitte ich um Verständnis und weise die Firmen in diesem Gebiet darauf hin, daß sie möglichst ihre Lieferanten und Kunden entsprechend informieren.
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde - Nr. 137, Lengerich August 1989
Geänderte Zufahrt zum Wertstoffhof /
Bauschuttdeponie in Lengerich
Sperrung der Zuwegung über die Straße "Sallerweg"
Nach dem endgültigen Ausbau der Straße "Sallerweg" hat der Rat der Gemeinde Lengerich die Sperrung des Sallerweges ab der Einmündung Sallerweg / Flassdiek beschlossen. Die Zufahrt zur Deponie über den Sallerweg ist ebenfalls nicht mehr möglich.
Neben den bisherigen Zufahrten zur Deponie über Sudderweh / Am Kippberg und der Straße "Zum Lindert" ist die Gewichtsbeschränkung auf der Uttruper Straße bis zur Straße "Zum Lindert" entfallen. Somit kann auch diese Straße als weitere Zufahrtmöglichkeit genutzt werden.
Öffnungszeiten der Deponie:
Mittwochs von 15.00 bis 17.00 Uhr
Samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 211, Lengerich Oktober 1995