Öffentlicher Verkehrsraum
Verkehrsraumgestaltung, Parkplätze

Die Inhalte:
  • Zwei neue Parkplätze im Ortskernbereich von Lengerich  (08.1979)
  • Gestaltung des Marktplatzes Lengerich  (10.1980)
  • Erster verkehrsberuhigter Bereich in Lengerich  (02.1989)
  • Aufhebung der Parkerlaubnis in der Mittelstraße in Lengerich  (01.1994)
  • Die erste Lichtsignalanlage in Lengerich  (02.2000)
  • Zusätzliche Straßenlaternen an der Frerener Straße  (03.2000)
  • Weitere Standorte für "Berliner Kissen" in der Samtgemeinde Lengerich  (02.2001)




    Zwei neue Parkplätze im Ortskernbereich von Lengerich

    Im Rahmen der Dorferneuerung konnten zwischenzeitlich zwei größere Parkplätze im Kernbereich von Lengerich benutzbar hergerichtet werden.

    Die große Parkplatzanlage an der Friedhofskapelle mit über 60 Einstellmöglichkeiten ist nicht nur für Beerdigungen gedacht. Sie sollte von allen Besuchern des Kindergartens, des Friedhofes, des Pfarrheimen sowie der kath. Gottesdienste genutzt werden.

    Der Parkplatz an der Mittelstraße neben dem Schuhgeschäft Holterhus umfaßt insgesamt 22 Einstellplätze und soll insbesondere den Kunden der Geschäfte dieser Straße dienen. Auch steht dieser Platz wegen der Nahe zur Kirche den Besuchern der kath. Gottesdienste zur Verfügung.

    Für Schulkinder wurde an dieser Stelle ein besonders breiter Rad- und Fußweg hergerichtet, damit sie gefahrlosen als bisher die Schule erreichen kennen.

    Jeder Bürger der Gemeinde und der Umgegend kennt die bisherige Verkehrssituation im Ortskernbereich. Auf der Kirch- und Mittelstraße entstanden oft Engpasse für den fließenden Verkehr und auch des öfteren gefährliche Situationen durch aneinandergereiht parkende Autos. Es kam bei Kindergartenbeginn und -ende an der Einmündung des Kirchenpättkens bei Brinker-Jansen manchmal zu haarsträubenden Situationen, wenn die zu Fuß gehenden Kinder zwischen vor- und zurücksetzenden Autos herumliefen. Auch der Parkplatz an der Kreissparkasse war bei Gottesdiensten oft so überfüllt, daß Fußgänger, besonders altere Leute, sichtliche Muhe hatten, sich den Weg zur Kirche oder zurück zu bahnen.

    Der Gemeinderat hat gerade unter Berücksichtigung dieser Umstände und zur Beseitigung der damit verbundenen Gefahren seinerzeit den Bau dieser Anlagen beschlossen. Wir bitten unsere Bevölkerung nun herzlich und dringend, von den neuen Parkmöglichkeiten regen Gebrauch zu machen und damit direkt zur Verbesserung der Verkehrssituation beizutragen. Vielleicht ist es uns dadurch auch möglich, weitere bereits überörtlich geplante Halteverbote im Bereich der Ortsdurchfahrt abzuwenden.

    Wir müssen in diesem Zusammenhang aus gegebenem Anlaß darauf hinweisen, daß das Abstellen von Autos auf Gehwegen verkehrsrechtlich verboten ist. Diese Anlagen sind ausschließlich den Fußgängern vorbehalten. Außerdem ist die Befestigung der Bürgersteige für Autolasten nicht geeignet. Ein so abgestelltes Fahrzeug kann dem Halter teuer zu stehen kommen. Neben Regreßansprüchen für etwaige Beschädigung des Gehwegbelages Können u.a. Abschleppkosten und ein Bußgeldbescheid der Polizei nachfolgen.

    Es wird daher im eigenen Interesse um Beachtung gebeten.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 16, Lengerich August 1979




    Gestaltung des Marktplatzes Lengerich

    Die Arbeiten zur Neugestaltung des Marktplatzes sind größtenteils ausgeführt worden. Lediglich die Bepflanzung der vorgesehenen Flächen und die Beleuchtung müssen noch erfolgen. Zwecks Beurteilung der Frage, ob die vorgesehene Beleuchtung sich harmonisch in das Gesamtbild einprägt, wurde eine Musterlampe am Gebäude der Volksbank in Höhe des Durchganges zur Hermann-Meier-Straße aufgestellt. Eine solche Lampe kann mit 1, 2 oder 3 Kugeln ausgestattet werden. Insgesamt sollen im Marktplatzbereich einschließlich Parkplatz und entlang der alten Kirchenmauer (Hermann-Meier-Straße) Leuchten stehen.

    Der Gemeinderat wird hierüber in der nächsten Sitzung abschließend befinden.

    Nach Ausführung sämtlicher Arbeiten wird die Gestaltung nochmals abschließend mit den Planer auf bestehende Mängel überprüft und ggf. eine Korrektur erfolgen.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 31, Lengerich Oktober 1980




    Erster verkehrsberuhigter Bereich
    in Lengerich

    Aufgrund der durchgeführten Baumaßnahmen im Bereich der Straße "Zum Höffersbusch" Ist der Landkreis Emsland von der Gemeinde Lengerich gebeten worden, zu prüfen, ob dieser Straßenzug die Qualitäten eines verkehrsberuhigten Bereiches hat. Der Landkreis Emsland hat nunmehr mitgeteilt, daß dieser Ausbau durch die Nachrüstung in Form von weiteren Pflanzbeeten und Einengungen einen echten verkehrsberuhigten Bereich darstellt.

    Der Bereich der Straßen "Zum Höffersbusch", "Grüner Weg" und "Hubertusweg" ist daher durch das Aufstellen der Verkehrszeichen 325/326 StVO zum verkehrsberuhigten Bereich erklärt worden.

    Dies hat für den Verkehr folgende Auswirkungen:
    1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen.
    2. Kinderspiele sind überall erlaubt.
    3. Der Fahrzeugverkehr hat Schrittgeschwindigkeit einzuhalten, an den Kreuzungen und Einmündungen hat derjenige, der von
        rechts kommt nicht die Vorfahrt, es gilt vielmehr der Grundsatz der gegenseitigen Verständigung.
    4. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig müssen sie warten.
    5. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
    6. Das Parken ist nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt, ausgenommen zum Aus- und Einsteigen, zum Be- und
        Entladen. Diese Flächen sind durch schwarze Pflasterung vom übrigen Verkehrsbereich abgehoben.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde - Nr. 131, Lengerich Februar 1989




    Aufhebung der Parkerlaubnis
    in der Mittelstraße in Lengerich

    Durch Anordnung des Landkreises Emsland ist es nicht mehr erlaubt, in der Mittelstraße in Lengerich zu parken.
    Die Zusatzbeschilderung erlaubte bisher ein Parken an festgelegten Stunden an Werktagen.
    Es wird gebeten, die ausgeschilderten Parkmöglichkeiten zu nutzen.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde - Nr. 190, Lengerich Januar 1994




    Die erste Lichtsignalanlage in Lengerich

    Seit dem 11. Februar 2000 ist die erste Ampel in Lengerich in Betrieb. Sie befindet sich auf der Frerener Straße in Höhe der alten Post (Hestruper Straße). Es handelt sich hierbei um eine Fußgängerampel.
    Am 01.02.2000 wurden die Lichter montiert; am 02.02.2000 kamen die Fahrbahnmarkierungen hinzu.


    Quelle:
    Marco Greve, Februar 2000




    Zusätzliche Straßenlaternen
    an der Frerener Straße

    Seit März 2000 gibt es nun auch Straßenlaternen an der Frerener Straße außerhalb der geschlossenen Ortschaft.
    Es wurden 7 Straßenlaternen entlang des Geh- und Radweges an der Frerener Straße vom Ortsausgang bis zu der Kreuzung Schulstraße / Erlenweg errichtet.


    Quelle:
    Marco Greve, März 2000




    Weitere Standorte für "Berliner Kissen"
    in der Samtgemeinde Lengerich

    Nachdem in Lengerich in der Straße "Lütemannskamp" die ersten so genannten "Berliner Kissen" zu einer überzeugenden Reduzierung der Geschwindigkeit beigetragen haben, werden in den nächsten Wochen in der Gemeinde Wettrup im "Luisenweg" und in der Straße "Wiensüke" und in der Gemeinde Lengerich auf der "Hestruper Straße" und der Straße "Zum Vogelpohl" weitere "Berliner Kissen" angebracht.

    Ausschlaggebend für weitere Beschaffungen war die Tatsache, daß fast alle Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit vor dem Passieren der Kissen auf 25 bis 30 Stundenkilometer minderten und das beim Überfahren kaum Geräusche, die unmittelbare Straßenanlieger beeinträchtigen könnte, auftraten.

    Ein weiterer Vorteil ist, daß Radfahrer ihren Fahrweg nicht mehr verschwenken müssen. Sie können ungehindert an den Kissen vorbeifahren.

    Quelle: s.u.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 276, Lengerich Februar 2001




  • Quelle: www.heimatarchiv.de zurück