Mitteilung der Lengericher Werbegemeinschaft
Die Mitglieder der Lengericher Werbegemeinschaft entschlossen sich vor einiger Zeit, ihre lose Gemeinschaft in einen eingetragenen Verein (e.V.) umzuwandeln. Dafür sprachen neben anderen auch Gründe der rechtlichen Absicherung und der Haftung. In der Sitzung am 13.11.1980, die von vielen Interessenten besucht war, wurde eine Satzung für den neuen Verein beschlossen. Als Zweck des Vereins sagt diese Satzung: Der Verein hat die Aufgabe, die Wirtschaft der Gemeinde zu fördern sind den Bekanntheitsgrad Lengerichs als Wohn-, Erholungs- und Einkaufsort zu vergrößern Die Satzung liegt inzwischen einem Notar zur Eintragung in das Vereinsregister vor. Nach dem Beschluß der Satzung wurde der Vorstand gewählt. 1. Vorsitzender werde Gerhard Kehl. Stellvertreter Hermann Jansen und Schriftführer Gerhard Stassen. diese Wahlen erfolgten einstimmig. Das Amt des Kassierers wird vom Vorstand ausgeführt, bis der Vorstand ein geeignetes Mitglied dafür bestimmt, längstens aber bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
Die Versammlung faßte auch gleich einige wichtige Beschlüsse:
Der Mitgliedsbeitrag. der auch noch für das laufende Jahr zu zahlen ist, beträgt 20.-- DM pro Jahr.
An Aktionen der Lengericher Werbegemeinschaft können nur Mitglieder teilnehmen.
Am 7.12.1980 soll von der Werbegemeinschaft ein Nikolausmarkt durchgeführt werden.
Inzwischen arbeitet der Vorstand mit Hochdruck an der Vorbereitung der nächsten Aktionen
Die Werbegemeinschaft steht allen Lengericher Bürgern offen. Jeder, der die Ziele der Gemeinschaft fordern möchte. kann grundsätzlich Mitglied werden und sich bei einem Vorstandsmitglied anmelden.
Die Lengericher Werbegemeinschaft hofft, daß ihre Arbeit Lengerich und allen Einwohnern zugute kommt.
Quelle:
Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 32, Lengerich November 1980
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