Bürgerwindpark Lengerich/GerstenSamtgemeinderat aktuell
In der jüngsten Ratssitzung der Samtgemeinde Lengerich hat sich der Rat mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergie beschäftigt. Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes umfaßt hierbei die in den Gemeinden Gersten und Lengerich im nebenstehenden Planausschnitt gekennzeichneten Flächen. Zur Wohnbebauung im Außenbereich ist ein Wohnfriedenabstand von ca. 800 m einzuhalten, wobei nur Anlagen der Megawatt-Klasse mit einer Höhenbeschränkung von 135 m zulässig sind. Es kann nun die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Form durchgeführt werden, daß die Ziele und Zwecke der Planung während der Dauer von 14 Tagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Samtgemeindeverwaltung während der Dienststunden erläutert und erörtert werden können. Quelle: Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 246, Lengerich August 1998 Samtgemeinderat aktuellIn der letzten Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lengerich hat sich der Rat erneut mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergie beschäftigt. Hierbei wurden die auf dem nebenfolgenden Planausschnitt gekennzeichneten Flächen in den Gemeinden Gersten und Lengerich als Flächen für die Windenergie vorgesehen und dann der Auslegungs- und Entwurfsbeschluss gefasst, wobei in der Zeit vom 02.10.1998 bis zum 02.11.1998 die Entwurfsunterlagen in der Samtgemeindeverwaltung, Zimmer 105 Frau Lügering, Mittelstrasse 15 in 49838 Lengerich eingesehen werden können. Als Suchräume für die erforderlichen Kompensationsmassnahmen für die Eingriffe in die Natur wurden die Gemeindegebiete der Gemeinden Gersten, Lengerich und Wettrup vorgesehen. Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 248, Lengerich Oktober 1998 Bürgerwindpark Lengerich/GerstenBeteiligungsangebotan alle Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Lengerich Windkraft - Energiequelle vor Ort Umweltschutz als Kapitalanlage Kontakt, Beratung, Prospektunterlagen: Windpark Lengerich Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG Mittelstraße 15 - 49838 Lengerich Herr W. Pieper, Telefon: 0 59 36 - 90 41 16, Fax: 0 59 36 - 36 19 Herr W. Wilbers, Telefon: 0 49 31-162 63, Fax: 049 31 - 93 64 62
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Lengerich, Standort des Windparks: 2 km nördlich der Ortschaft Lengerich, 1,5 km östlich der Ortschaft Gersten, westlich der Kreisstraße 323, südlich des Querdamms. Baugenehmigungen für sieben Anlagen liegen vor. Baubeginn: März 2000. Einspeisung in das Versorgungsnetz der Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen (VEW) AG. Nennleistung des Windparks: 10,5 MW. Sechs Windkraftanlagen des Typs E 66-15.70 mit 98 m Nabenhöhe. Nennleistung: 1.500 kW Rotordurchmesser: 70 m. Hersteller der Anlagen: ENERCON GmbH, Aurich. Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit in 98 m Nabenhöhe: 6,5 m/s. Prognostizierter; durchschnittlicher Jahresenergieertrag 19.050 MW/a. Sichere Vergütung des Stroms aus regenerativen Energiequellen nach dem neuen ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ. Sicherer, festgelegter Preis für die Finanzierungszeit in Höhe von 17,8 Pf/kWh. Die Angaben dieser Kurzinformation sind unverbindlich. Maßgeblich für detaillierte Angaben ist ausschließlich der Beteiligungsprospekt. Abtrennen und senden bzw. faxen an: Windpark Lengerich Verw.-GmbH & Co. KG - Mittelstraße 15 - 49838 Lengerich Das Beteiligungsangebot für den Bürgerwindpark Lengerich interessiert mich. Bitte senden Sie mir o einen Bürgerwindpark-Beteiligungsprospekt an folgende Adresse: ________________________________________________________________ ________________________________________________________________ o Ich bin an der Teilnahme an einer Informationsveranstaltung interessiert. Quelle: Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 269, Lengerich Juli 2000 |
Quelle: www.heimatarchiv.de |
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