Bürgerwindpark Lengerich/Gersten

Die Inhalte:
  • Windenergie  (08.1998)
  • Windenergie  (10.1998)
  • Bürgerwindpark Lengerich/Gersten  (07.2000)




    Samtgemeinderat aktuell

    In der jüngsten Ratssitzung der Samtgemeinde Lengerich hat sich der Rat mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergie beschäftigt. Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes umfaßt hierbei die in den Gemeinden Gersten und Lengerich im nebenstehenden Planausschnitt gekennzeichneten Flächen. Zur Wohnbebauung im Außenbereich ist ein Wohnfriedenabstand von ca. 800 m einzuhalten, wobei nur Anlagen der Megawatt-Klasse mit einer Höhenbeschränkung von 135 m zulässig sind. Es kann nun die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Form durchgeführt werden, daß die Ziele und Zwecke der Planung während der Dauer von 14 Tagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in der Samtgemeindeverwaltung während der Dienststunden erläutert und erörtert werden können.

    Weiterhin wurde vom Samtgemeinderat die Ingenieurgesellschaft Plankontor Oldenburg beauftragt, die erforderlichen Planungsarbeiten für die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Samtgemeinde Lengerich als Grundlage einer Satzung nach § 149 des Niedersächsischen Wassergesetzes durchzuführen. Hintergrund ist hierbei die an die nicht an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossenen Haushalte ergangene Aufforderung des Landkreises Emsland, nunmehr kurzfristig eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigungsanlage zu erstellen und die damit verbundene Entscheidung, ob bestimmte Straßenzüge im Außenbereich noch an die zentrale Schmutzwasserkanalisation angeschlossen werden oder nicht. Zwischenzeitlich wurde mit dem Landkreis Emsland vereinbart, daß die betreffenden Haushalte nicht weiter aufgefordert werden und zunächst die Planungsarbeiten abzuwarten

    Die Samtgemeinde Lengerich wird hierzu aber weiterhin informieren und bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeindeverwaltung.

    [...]

    Quelle: s.u.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 246, Lengerich August 1998





    Samtgemeinderat aktuell

    In der letzten Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lengerich hat sich der Rat erneut mit der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergie beschäftigt. Hierbei wurden die auf dem nebenfolgenden Planausschnitt gekennzeichneten Flächen in den Gemeinden Gersten und Lengerich als Flächen für die Windenergie vorgesehen und dann der Auslegungs- und Entwurfsbeschluss gefasst, wobei in der Zeit vom 02.10.1998 bis zum 02.11.1998 die Entwurfsunterlagen in der Samtgemeindeverwaltung, Zimmer 105 Frau Lügering, Mittelstrasse 15 in 49838 Lengerich eingesehen werden können. Als Suchräume für die erforderlichen Kompensationsmassnahmen für die Eingriffe in die Natur wurden die Gemeindegebiete der Gemeinden Gersten, Lengerich und Wettrup vorgesehen.


    Quelle: s.u.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 248, Lengerich Oktober 1998





    Bürgerwindpark Lengerich/Gersten

    Beteiligungsangebot
    an alle Bürgerinnen und Bürger der
    Samtgemeinde Lengerich

    Quelle: s.u.

    Windkraft - Energiequelle vor Ort
    Umweltschutz als Kapitalanlage
    Kontakt, Beratung, Prospektunterlagen:

    Windpark Lengerich Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG

    Mittelstraße 15 - 49838 Lengerich
    Herr W. Pieper, Telefon: 0 59 36 - 90 41 16, Fax: 0 59 36 - 36 19
    Herr W. Wilbers, Telefon: 0 49 31-162 63, Fax: 049 31 - 93 64 62


    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Lengerich,

    die Windpark Lengerich Verwaltungsgesellschaft mbH bietet interessierten Anlegern und umweltbewussten Bürgern die Möglichkeit, sich am Bürgerwindpark Lengerich/Gersten zu beteiligen. Das Beteiligungsangebot richtet sich ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Lengerich sowie an die Grundstückseigentümer im Windpark. Mit einer Beteiligung als Kommanditist/in an der Betreibergesellschaft verfügen Sie über die Sicherheit, Ihr Kapital vor Ort wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll zu investieren.

    Eine Beteiligung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Beteiligungsprospektes.

    Die Vergabe der Anteile erfolgt nach Eingang der Beteiligungsanträge. Die Beteiligungen sind auf max. 1/2 Windkraftanlage pro Person begrenzt. Die Grundeigentümer im Windpark haben vorrangiges Beteiligungsrecht.

    Projektdaten des Beteiligungsangebotes (6 WKA):
    Standort des Windparks: 2 km nördlich der Ortschaft Lengerich, 1,5 km östlich der Ortschaft Gersten, westlich der Kreisstraße 323, südlich des Querdamms.
    Baugenehmigungen für sieben Anlagen liegen vor.
    Baubeginn: März 2000.
    Einspeisung in das Versorgungsnetz der Vereinigten Elektrizitätswerke Westfalen (VEW) AG.
    Nennleistung des Windparks: 10,5 MW.
    Sechs Windkraftanlagen des Typs E 66-15.70 mit 98 m Nabenhöhe.
    Nennleistung: 1.500 kW
    Rotordurchmesser: 70 m.
    Hersteller der Anlagen: ENERCON GmbH, Aurich.
    Mittlere Jahreswindgeschwindigkeit in 98 m Nabenhöhe: 6,5 m/s.
    Prognostizierter; durchschnittlicher Jahresenergieertrag 19.050 MW/a.

    Sichere Vergütung des Stroms aus regenerativen Energiequellen nach dem neuen ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ. Sicherer, festgelegter Preis für die Finanzierungszeit in Höhe von 17,8 Pf/kWh.

    Die Angaben dieser Kurzinformation sind unverbindlich. Maßgeblich für detaillierte Angaben ist ausschließlich der Beteiligungsprospekt.

    Abtrennen und senden bzw. faxen an: Windpark Lengerich Verw.-GmbH & Co. KG - Mittelstraße 15 - 49838 Lengerich


    Das Beteiligungsangebot für den Bürgerwindpark Lengerich interessiert mich. Bitte senden Sie mir
    o einen Bürgerwindpark-Beteiligungsprospekt an folgende Adresse:
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    o Ich bin an der Teilnahme an einer Informationsveranstaltung interessiert.


    Quelle:
    Informationsblatt der Samtgemeinde Lengerich - Nr. 269, Lengerich Juli 2000



  • Quelle: www.heimatarchiv.de zurück