Vom Amt Meppen zum Landkreis EmslandDie Vorgängerbehörden der heutigen Kreisverwaltung reichen bis in das Mittelalter zurück. Das einzig verbindende ist dabei allerdings nur noch das Territorium Emsland; Legitimation, Aufgaben und Erscheinungsbild haben sich im Lauf der vergangenen Jahrhunderte erheblich gewandelt. Der Landkreis Emsland steht heute für ein fest umrissenes Gebiet, das sich von Salzbergen im Süden bis Papenburg im Norden und von Twist im Westen bis Vrees im Osten auf rd. 2.880 km² Fläche erstreckt. Er ist damit flächengrößter Landkreis Niedersachsens und zweitgrößter Landkreis der Bundesrepublik. Es gibt klare Grenzen zu den benachbarten Niederlanden, dem Bundesland Nordrhein-Westfalen, den Nachbarkreisen Leer, Cloppenburg, Osnabrück und Grafschaft Bentheim. Das Emsland im Mittelalter Das war nicht immer so. Der Name Emsland taucht in der schriftlichen Überlieferung des Mittelalters erstmals Ende des 13. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Erwähnung des Drosten des Bischofs von Münster im Emsland auf. Den Drosten als Amtsverwalter des Bischofs hatte es schon vorher gegeben, erstmals erwähnt wurde er 1240. Seine Benennung war aber bis dahin immer auf seinen Amtssitz, die Burg Landegge, bezogen. Die Änderung der Benennung ist so bedeutsam, weil in diesem Vorgang die Anfänge einer flächendeckenden Herrschaft der Bischöfe von Münster faßbar werden, die 1252 mit dem Erwerb der ravensbergischen Besitzungen im Emsland den entscheidenden Schub erhalten hatte. Ende des 14. Jahrhunderts kann man vom Amt Meppen reden. Grafen und Missionare Vorausgegangen war dem ein herrschaftlicher Entwicklungsprozeß, der über fünf Jahrhunderte gedauert hatte. Die Eroberung des sächsischen Siedlungsraumes, zu dem auch das Gebiet um Ems und Hase gehörte, durch die Karolinger Ende des 8. Jahrhunderts, brachte eine entscheidende Veränderung des herrschaftlichen Gefüges mit sich. Karl d. Große teilte das Gebiet neu auf. Zwei Stränge bildeten dabei das Rückgrat der neu zu errichtenden Herrschaft. Die Gaue mit den Grafen als königlichen Herrschaftsvertretern an der Spitze waren die Grundlage der politischen Administration. Die Kirchenorganisation gründete sich dagegen auf Missionssprengel, die von Missionszellen als Kernorten die Missionierung des eroberten Gebietes organisierten. Hinter ihr standen in unserem Raum die neu gegründeten Bistümer Münster und Osnabrück. Territorium und Herrschaft Im Laufe des 9. und 10. Jahrhunderts zersplitterte sich die herrschaftliche Situation im Emsland stark. Neben grundherrliche Rechte, also Herrschaft, die an Eigentum am Boden gebunden war, traten verliehene Herrschaftsrechte, also Lehnsbesitz, ergänzt durch Rechte an Zoll, Münze und anderen Abgaben, die nicht selten auf Vertretungsrechten als Vogte gründeten, also der Wahrnehmung weltlicher Macht in Vertretung kirchlicher Herren. Ausgeübt wurde die Herrschaft hauptsächlich von den Familien der Grafen von Ravensberg und Tecklenburg, von den Bischöfen von Münster und Osnabrück und vom Abt des Klosters Corvey, der über den bedeutendsten Grundbesitz im Emsland verfügte. Herrschaftsmittelpunkte waren dabei die Hauptorte der Missionssprengel in Meppen und Aschendorf und die als feste Häuser errichteten Landesburgen Landegge und Fresenburg. Verschiedene Herrschaftsrechte wurden teilweise von denselben Familienverbänden ausgeübt und allmählich verdichtete sich in einigen Räumen die punktuelle zu einer mehr flächendeckenden Herrschaft. Die herrschaftliche Situation, wie sie sich um 1400 im Emsland präsentierte, blieb bis zum Reichsdeputationshauptschluß 1803 im wesentlichen unverändert. Die Standesherrschaft der Herzöge von Arenberg Die französischen Eroberungen links des Rheins während der Revolutionskriege brachten für die bislang dort herrschenden Fürstenhäuser teilweise erhebliche Gebietsverluste mit sich. Der Frieden von Lunèville 1801 sah eine Entschädigung dieser Fürsten durch Übereignung bislang geistlicher Herrschaften rechts des Rheins vor (Säkularisation). Im Zuge des sogenannten Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 wurde auch das Fürstbistum Münster aufgeteilt. Den Hauptanteil erhielt Preußen, der Rest fiel an kleinere zu entschädigende Fürstenhäuser, wie das der Herzöge von Arenberg, die im Emsland das Amt Meppen erhielten. 1811 zunächst von den Franzosen, dann nach dem Wiener Kongreß von 1815 durch den König von Hannover als neuem Landesherrn mediatisiert, behielten die Herzöge von Arenberg in ihrem seit 1826 bestehenden Herzogtum Arenberg Meppen noch standesherrliche Rechte, wie die untere Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, Schulaufsicht, Polizeiverwaltung. Die bisherige staatliche landrätliche Verwaltung des Kreises Meppen wurde aufgelöst; die Aufsicht über die von den arenbergischen Beamten ausgeübten "öffentlichen Funktionen übernahm der Landdrost in Osnabrück. Die herzogliche Verwaltung teilte die Standesherrschaft in vier sogenannte Mediatämter auf: Amt Meppen, Haselünne, Hümmling und Aschendorf. Nach der 1866 erfolgten Übernahme des Königreichs Hannover durch das Königreich Preußen wurde die arenbergische Standesherrschaft 1875 endgültig aufgelöst. Die Übernahme Hannovers durch Preußen brachte auch das Amt Lingen zwischen 1702 und 1815 bereits einmal unter preußischer Herrschaft, danach auf dem Wiener Kongreß Hannover zugeschlagen wieder unter die Krone Preußens. Der Kreis Emsbüren, 1826 zunächst als Vogtei in das Amt Lingen eingeordnet, wurde endgültig in den neuen Großkreis Lingen eingegliedert. Preußische Kreisreform 1885 Im Rahmen der gesamtstaatlichen
Reformmaßnahmen trat zum 1. April 1885 auch für die nun
preußische Provinz Hannover eine Kreisordnung in Kraft, die
Anknüpfungspunkte an die heute selbstverwaltete Kommune 'Landkreis
Emsland' zuläßt. Die in den alten Provinzen bereits 1872
eingeleitete Kreisreform Preußens war getragen von dem Grundgedanken, die
aktive Selbstverwaltung auch auf dem Lande einzuführen, wie bereits in den
Städten geschehen. Schul- und Armenkassen, Gesundheitspflege,
Wohltätigkeitsanstalten und vor allem die wirtschaftliche Selbstverwaltung
sollten aus der staatlichen Zuständigkeit in den selbstverwalteten Bereich
der Kreise übergehen.
An der Spitze stand der Landrat als Staatsbeamter, der zwar vom König ernannt, aber vom Kreistag vorgeschlagen wurde. Dies gab dem Kreis eine Doppelgestalt. Neben den staatlichen Verwaltungsbezirk, der vom Landrat bürokratisch geleitet wurde, trat der Kreisverband als eine selbstverwaltungsmäßig aufgebaute und geleitete Gebietskörperschaft, deren Hauptorgane der Kreistag und der Kreisausschuß waren. Auf der Grundlage der neuen Ordnung gab es im Emsland in Lingen, Meppen, Aschendorf und für den Hümmling in Sögel Kreisverwaltungen. Eine ihrer wichtigsten Funktionen war bereits damals, nach Möglichkeit für einen gerechten Ausgleich der Verhältnisse zu sorgen. Dabei kam dem Landrat als Mittler zwischen Staats- und Kommunalverband eine wichtige Rolle zu. Kreisreform 1932 Durch Verordnung des preußischen Staatsministeriums wurden die bisherigen Kreise Aschendorf und Hümmling zum 1. Oktober 1932 aufgelöst und zu einem neuen Kreis Aschendorf Hümmling mit Sitz in Aschendorf zusammengeschlossen. Damit verbunden war gleichzeitig eine Gebietsänderung, denn aus dem Kreis Hümmling wurden die Gemeinden Ahmsen, Groß Berßen, Klein Berßen, Groß Stavern, Klein Stavern, Herßum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen und Wachtum und aus dem Kreis Aschendorf die Gemeinden Emen und Tinnen dem Kreis Meppen zugeschlagen. Vom Kreis Meppen wurden die Gemeinden Schwartenpohl und Wachendorf in den Kreis Lingen eingegliedert. Politischer Neubeginn 1945 Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs bauten die alliierten Besatzungstruppen sofort eine auf demokratischen Prinzipien fußende Verwaltung auf. Der politische Neubeginn sollte auch durch eine neue Verwaltungsstruktur unterstrichen werden. Die britische Militärregierung löste deshalb in ihrer Zone, zu der auch das Emsland gehörte, die bestehende landrätliche Verwaltung auf und ersetzte sie nach britischem Vorbild durch das Modell einer 'Doppelspitze'. Der nun ehrenamtlich tätige Landrat repräsentierte die politische Vertretung, die bereits 1946 wieder von der Bevölkerung frei gewählt werden konnte, und der hauptamtliche Oberkreisdirektor leitete als Hauptverwaltungsbeamter die Verwaltung. Durch den Erlaß des Niedersächsischen Ministerpräsidenten vom 14. Oktober 1947 wurde dieser Übergang, der die Geburtsstunde der Kreise als voll selbstverwalteter Kommunen bedeutete, rückwirkend auf den 1. April 1946 festgesetzt. Damit war ein Prozeß beendet, dessen Grundgedanken in den preußischen Staatsreformmodellen des 19. Jahrhunderts wurzelten. Grundlagen der Gebiets- und Verwaltungsreform Bei Politikern und Verwaltungsfachleuten wuchs seit Beginn der 60er Jahre die Einsicht, daß zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben eine grundlegende Reform der Verwaltung und des gebietlichen Zuschnitts der Verwaltungsbezirke vorgenommen werden mußten. Ziel war es, vor allem um effektiver planen zu Können, größere Einheiten zu schaffen, Zuständigkeiten neu zu ordnen und die Qualität der Verwaltungsleistung zu verbessern. Die Verwaltung sollte leistungsfähiger werden, um die Dienstleistung für den Bürger besser sicherstellen zu Können. Das Niedersächsische Landeskabinett setzte am 14. September 1965 eine Sachverständigenkommission mit dem Auftrag ein, Vorschläge für eine Neuordnung der Regierungs- und Verwaltungsbezirke des Landes Niedersachsen zu entwerfen. Die Sachverständigenkommission wurde nach ihrem Vorsitzenden, dem Göttinger Staats- und Kommunalwissenschaftler Prof. Dr. Werner Weber, Weber Kommission genannt. Im März 1969 veröffentlichte der Niedersächsische Innenminister das fertiggestellte Gutachten. Gemeindereform Als erster Schritt auf dem Wege zur Gebiets- und Verwaltungsreform wurde die Gemeindereform in Angriff genommen. Im überwiegend ländlich strukturierten Niedersachsen war die Gemeindegliederung zu kleinteilig. Annähernd die Hälfte aller Gemeinden, nämlich 2.080, hatte weniger als 500 Einwohner. Die Verwirklichung der im Gutachten vorgeschlagenen Gemeindemindestgröße von 7.000- 8.000 Einwohnern hätte im dünn besiedelten Emsland zu unüberschaubar großen Einheiten geführt. Nach intensiver Diskussion einigte man sich auf Größen von 5.000 Einwohnern, die möglichst nicht unterschritten werden sollten. Durch die Neugliederungsgesetze zur Gebietsreform wurden in den drei Kreisen des Emslandes in den Jahren 1973 und 1974 aus ehemals 161 selbständigen Gemeinden 20 Einheits- und Samtgemeinden gebildet. Kreisrefom Die Überlegungen zur Kreisreform waren davon geleitet, daß sich die Aufgaben der Kreisverwaltungen in Zukunft unter dem sozialstaatlichen Auftrag des Grundgesetzes stärker auf die Gebiete der Leistungsverwaltung und der Daseinsvorsorge verlagern würden. Die Kreise sollten eine aktivere Rolle bei der Gestaltung des Wirtschafts- und Soziallebens übernehmen. Sie sollten eine ausgleichende Gesamtverantwortung gegenüber dem Lebens- und Wirtschaftsraum des Kreisgebietes und seiner Bevölkerung ausfüllen. Eine der wichtigsten Aufgaben würde es sein, Strukturverbesserungen zu planen und durchzuführen. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, mußten ausreichend große Raumeinheiten geschaffen werden, die langfristig die gestellten Planungs- und Entwicklungsaufgaben, vor allem in Hinsicht auf Finanzierungs- und Investitionsprogramme, erfüllen konnten. Dazu gehörte es, daß die Kreise im Rahmen der gesamten öffentlichen Verwaltung auch Träger von Fachaufgaben werden müßten, die bisher von staatlichen Behörden wahrgenommen wurden. Die Gründung des Landkreises Emsland Unter diesen Voraussetzungen schlug die Sachverständigenkommission für die Neubildung der Kreise im Emsland vor, die Kreise Aschendorf Hümmling und Meppen sowie Lingen und Grafschaft Bentheim zusammenzuschließen. Bereits im Anhörungsverfahren zur Erstellung des Gutachtens hatte es im Emsland Widerstände gegen diese Lösung gegeben. Nach einem langwierigen politischen Entscheidungsprozeß, nicht zuletzt beeinflußt durch den Regierungswechsel 1976, kam es schließlich am 1. August 1977 zur Bildung eines Großkreises Emsland aus den Kreisen Aschendorf Hümmling, Meppen und Lingen mit Kreissitz in Meppen und Außenstellen in Papenburg (Aschendorf) und Lingen. Aus dem Kreis Lingen wurde die Gemeinde Wietmarschen ausgegliedert und dem Kreis Grafschaft Bentheim zugeschlagen. Nach der Kreistagswahl vom 23. Oktober 1977 wählte der Kreistag auf seiner konstituierenden Sitzung am 22. November den Abgeordneten Klaus Stricker einstimmig zum ersten Landrat des Landkreises Emsland. Auf derselben Sitzung wurden auch der Regierungsvizepräsident Karl-Heinz Brümmer zum Oberkreisdirektor gewählt, nachdem er bereits seit dem 1. September 1977 das Amt kommissarisch ausgeübt hatte. Das neue Kreishaus in Meppen Die verschiedenen Ämter der Kreisverwaltung waren am Kreissitz Meppen in eigenen oder angemieteten Räumen untergebracht, so daß im Laufe der Zeit 15 unterschiedliche Büroadressen existierten. Die Kreisreform 1977 erforderte nun eine umfassende Neuorganisation der Kreisverwaltung. So erklärte der Kreistag bereits am 6. März 1978 seine grundsätzliche Bereitschaft zur Errichtung eines zentralen neuen Kreishauses in der Orde in Meppen. Nachdem die Planungen und der Architektenwettbewerb abgeschlossen worden waren, erfolgte der erste Spatenstich am 2. August 1982, gut ein Jahr später, am 6. September 1983 feierte man das Richtfest. Der 10. Dezember 1984 war ein herausragender Tag in der Geschichte des Landkreises Emsland: Zum ersten Mal konnte der Kreistag des Landkreises Emsland im großen Sitzungssaal des neuen Kreishauses zusammentreten. Das neue Gebäude wurde auf einer Fläche von 5.569 m2 errichtet, es ist 130 m lang, 114 m breit und 12 m hoch; insgesamt wurden rund 61.294m Raum umbaut. Die veranschlagten Baukosten von 47,5 Mio. DM konnten unterschritten werden; tatsächlich wurden 42 Mio. DM verbaut . Es wurde als Dienstleistungsbetrieb für die emsländische Bevölkerung, als Haus, das dem Bürger dienen und das Zusammengehörigkeitsgefühl im Emsland stärken soll , offiziell am 2. September 1985 seiner Bestimmung übergeben. Die Kreisverwaltung heute Von der Abfallwirtschaft bis zum Zivilschutz kümmern sich 1.230 Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens Kreisverwaltung um die Belange der 295.500 Bürger im Landkreis Emsland. Die Modernisierung der Verwaltung wird Zug um Zug verwirklicht. So wurde beispielsweise das Amt für Abfallwirtschaft in einen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführten Eigenbetrieb des Landkreises überführt. Nach der Fusion von Meppen Haselünner Eisenbahn und Hümmlinger Kreisbahn am 1. Januar 1993 zur Emsländischen Eisenbahn ist diese zum 1. Januar 1997 in eine GmbH umgewandelt worden. Die Emsland Touristik GmbH kümmert sich seit neuestem um die Förderung des Fremdenverkehrs und die Vermarktung der touristischen Angebote im Emsland. Der Einzug der elektronischen Datenverarbeitung als Kennzeichen moderner Verwaltungsführung schreitet auf breiter Basis voran und soll noch weiter ausgebaut werden. In einem regelmäßig erscheinenden Verwaltungsbericht werden Leistungen, Veränderungen und Ziele auch für die Öffentlichkeit transparent gemacht. Der 518 Seiten starke Haushaltsplan 1998 des Landkreises Emsland spiegelt Projekte, Perspektiven und Probleme einer selbstverwalteten Kommune, vor allem unter den finanzpolitisch schwierigen Rahmenbedingungen der öffentlichen Kassen am Ende des 20. Jahrhunderts wider. Dennoch versucht der Landkreis Emsland seinem Auftrag, Daseinsvorsorge für die Bürger zu betreiben, nicht zuletzt dadurch Rechnung zu tragen, daß erhebliche Mittel für die Wirtschaftsförderung zur Schaffung von Arbeitsplätzen aus verschiedenen europäischen und nationalen Förderprogrammen eingeworben und gleichfalls erhebliche Eigenmittel bereitgestellt werden. Begleitet, unterstützt und parlamentarisch legitimiert wird die Arbeit der Kreisverwaltung vom Kreistag und seinen 14 Ausschüssen. Seit der Kommunalwahl vom 15. September 1996 setzt sich der Kreistag mit seinen 65 Mitgliedern unter Führung von Landrat Josef Meiners folgendermaßen zusammen: 44 CDU, 13 SPD, 3 Grüne, 2 FDP, 3 UWG. Die nächsten Jahre werden wichtige Strukturveränderungen für die Kreisverwaltung mit sich bringen. Die zwei Hauptschwerpunkte dürften die schrittweise Verwirklichung der Verwaltungsreform unter dem Stichwort Neues Steuerungsmodell und der Ersatz der nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführten 'Doppelspitze' aus Landrat und Oberkreisdirektor durch einen direkt gewählten 'Landrat' spätestens im Jahre 2003 sein. Bei Fragen zur Geschichte des Emslandes steht Ihnen als Ansprechpartner Herr Schüpp, Leiter des Kreisarchivs, unter der Telefon-Nr. 05931/44-461 zur Verfügung. Quelle:www.emsland.de, Februar 2000 |
Quelle: www.heimatarchiv.de |